Bei Durchsehen der Suchbegriffe, mit denen Leser auf meinen Blog kommen, ist mir aufgefallen, dass einige sich wegen der Neigung und der Einbauhöhe von Dachflächenfenstern informieren wollen.
Was die Neigung betrifft, geht es wohl um die Frage, bei welchen Dachneigungen man ein Dachflächenfenster überhaupt einbauen kann. Ein Flachdach kann man ja nicht mit Dachflächenfenstern ausstatten, das geht erst ab einer Dachneigung von 15 Grad.
Die bei uns üblichen Satteldächer haben meist Neigungen von 40 – 45 Grad, wobei es sowohl flachere Formen mit einer Neigung von nur 30 Grad als auch wesentlich steilere Konstruktionen gibt. Wenn ein Dach besonders steil ist, behindert das aber den Einbau von Dachflächenfenstern nicht. Es hat aber Einfluss darauf, welche Größe die Fenster haben sollten – bei gleicher Einbauhöhe von Unterkante und Oberkante ist der Abstand dazwischen weiter, je flacher die Dachneigung ist. Flachere Dächer verlangen also größere Fenster.
Was die Höhe der Unterkante betrifft, ist die Bauordnung entscheidend. Die Mindestparapethöhe ist je nach Bundesland leicht unterschiedlich und liegt ca. bei 1 Meter. Das ist auch bei Fassadenfenstern ähnlich geregelt und dient der Absturzsucherung. Wenn man ein Fenster weiter Richtung Boden führen will, gibt es aber Lösungen mit fixen Fensterelementen, die nicht geöffnet werden können, oder mit Geländer. So haben wir das auch bei uns Zuhause umgesetzt.

Die Oberkante des Fensters sollte so hoch sein, dass man auch im Stehen gut hinausblicken kann, also bei etwa 2 Metern. Je nach Ausführung ist auch wichtig, dass sich das Fenster vom Zimmer aus per Hand gut öffnen lässt und man die nötigen Griffe gut erreichen kann.


[quote]Ein Flachdach kann man ja nicht mit Dachflächenfenstern ausstatten, das geht erst ab einer Dachneigung von 15 Grad.[/quote]
Bei beiden grossen Dachfensterherstellern (Roto und Velux) gibt es mittlerweile Einbaurahmen zum Einbau eines handelsüblichen Dachfensters in ein Flachdach.
Von: frank am August 25, 2008
um 12:15
Das wusste ich noch nicht. Danke für die Klarstellung.
Von: Peter N. am August 25, 2008
um 3:33