Seit Montag gilt die neue Wiener Bauordnung. Größere Veränderungen gibt es vor allem hinsichtlich der Paragrafen 69 und 81.
- Der “Gummi-Paragraf” §69, der „unwesentliche Abweichung von Baubestimmungen“ regelt, wurde entscheidend verschärft. Die Zielrichtung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes darf nicht in Zukunft nicht mehr so einfach unterlaufen werden wie bisher. Mittels eines Gutachtens muss belegt werden, dass die Abweichung, im Fall von Dachausbauten meist eine größere Dimensionierung als vorgesehen, zu einer Verbesserung der Wohnqualität führt. Weiters soll der §69 jetzt verhindern, dass viele kleinere genehmigte Abweichungen im Grunde dann den Gesamteindruck eines Gebäudes empfindlich verändern, indem alle Abweichungen gemeinsam eingereicht werden müssen.

Bild von pax85 – der Milleniumtower im 20. Wiener Gemeindebezirk wurde 60 Meter höher als gewidmet errichtet.
- Die Berechnung von Gebäudehöhen nach §81 wurde ebenfalls geändert. In Zukunft werden alle Giebelflächen ab 50 Quadratmeter Größe in der Gebäudehöhe mit einberechnet. Bis jetzt wurden nur die Giebelflächen mit einberechnet, die zur Straßenfront gerichtet sind. Deswegen wurden mehr und mehr überdimensionierte Giebel gebaut, die zu den Nachbarhäusern angeordnet sind und die Wohnqualität der dortigen Mieter beeinträchtigen. Die Gebäudehohe der betroffenen Objekte soll durch diese Maßnahme um eineinhalb bis zwei Meter niedriger werden.
Was sich nicht geändert hat, ist, dass im Fall des §69 weiterhin die Bezirke entscheiden dürfen, was eine „unwesentliche Abweichung von Baubestimmungen“ ausmacht. Sie haben jetzt aber viel strengere Richtlinien einzuhalten, die dem partiellen Wildwuchs der letzten Jahre entgegenwirken sollen.

