Mithilfe der computergestützten Auswertung von Luftbildaufnahmen sind genaue Analysen hinsichtlich der Eignung von Hausdächern zur Erzeugung von solarer Energie möglich. Großflächige Solarkataster, Landkarten von Gemeinden oder Städten, gibt es mittlerweile schon für viele deutsche Ballungsräume. In Österreich gibt es genauso Projekte, wie etwa eines für das Bundesland Vorarlberg und die Stadt Graz.
Befeuert durch intensiv geführte Diskussion um Google Streetview in unserem Nachbarland rückt nun aber ein Aspekt ins Zentrum, der bisher eher vernachlässigt wurde. Es geht um das Thema Datenschutz. Manche Betreiber von Solarkatastern in Deutschland kooperieren nämlich mit Banken und Handwerkern, um nötige Finanzierungskosten abzudecken. Im Gegenzug nutzen die Partnerunternehmen die Informationen, um sie gezielt zur Kundengewinnung einsetzen zu können. Denkbar, dass so mancher Hausbesitzer so ungewollt zum Ziel einer wahren Flut an Werbesendungen wird. Oder zum Opfer von Lobbying durch Bürgerinitiativen und Nachbarn.

Bereits reagiert auf diese Bedenken hat die Stadt Lörrach in Baden-Württemberg, deren Solarkataster im September online gegangen ist. Bürger können dort ihr Gebäude aus dem Verzeichnis entfernen lassen. Aber macht das wirklich Sinn?
Grundsätzlich kann diese Diskussion ja sogar noch ausgeweitet werden, nicht nur Solarkataster können als Eingriff in die Privatsphäre verstanden werden, sondern auch andere Projekte wie etwa großflächige Thermografiemessungen durch Erdbeobachtungssatelliten zur Bestimmung der Energieeffizienz von Gebäuden. Aber wo ist die Grenze zu ziehen zwischen dem, was für die einen willkommene Information darstellt und für die anderen einen ungewollten Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte?



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